Eine Spielersperre aufheben
Die Aufhebung einer Sperre ist möglich, erfordert jedoch einen bewussten Antrag und eine Wartezeit. Dies soll sicherstellen, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist.
Voraussetzungen für die Aufhebung
- Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der festgelegten Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei einer Selbstsperre sind das drei Monate. Bei einer Fremdsperre beträgt die Mindestdauer ein Jahr.
- Der Antrag auf Aufhebung muss schriftlich gestellt werden.
Der Prozess der Aufhebung
- Antrag stellen: Der Antrag auf Aufhebung ist schriftlich an die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu richten. Sie können den Antrag nicht bei einem Glücksspielanbieter stellen.
- Wartezeit: Nach Eingang des Antrags beginnt eine Wartefrist.
- Bei einer Selbstsperre wird die Sperre eine Woche nach Antragseingang aufgehoben.
- Bei einer Fremdsperre wird die Sperre einen Monat nach Antragseingang aufgehoben.
- Bestätigung: Sie werden schriftlich über die Aufhebung der Sperre informiert. Erst dann können Sie wieder am Glücksspiel teilnehmen.
Überlegen Sie gut!
Die Wartezeit soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Entscheidung zu überdenken. Nutzen Sie diese Zeit, um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Sperre wirklich der richtige Schritt für Sie ist.