Eine Spielersperre aufheben

Die Aufhebung einer Sperre ist möglich, erfordert jedoch einen bewussten Antrag und eine Wartezeit. Dies soll sicherstellen, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist.

Voraussetzungen für die Aufhebung

  • Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der festgelegten Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei einer Selbstsperre sind das drei Monate. Bei einer Fremdsperre beträgt die Mindestdauer ein Jahr.
  • Der Antrag auf Aufhebung muss schriftlich gestellt werden.

Der Prozess der Aufhebung

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf Aufhebung ist schriftlich an die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu richten. Sie können den Antrag nicht bei einem Glücksspielanbieter stellen.
  2. Wartezeit: Nach Eingang des Antrags beginnt eine Wartefrist.
    • Bei einer Selbstsperre wird die Sperre eine Woche nach Antragseingang aufgehoben.
    • Bei einer Fremdsperre wird die Sperre einen Monat nach Antragseingang aufgehoben.
  3. Bestätigung: Sie werden schriftlich über die Aufhebung der Sperre informiert. Erst dann können Sie wieder am Glücksspiel teilnehmen.

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